von ht-strafrecht | 20. Januar 2022 | Defensio

Der Enkeltrick – die Corona-Variante

corona-strafrecht-anwalt

von: Rechtsreferendarin Nora Mucker

Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes sind bestimmte Deliktsfelder im Zusammenhang mit der Pandemie stark angestiegen. Ein besonderer Klassiker ist dabei der Enkeltrick.

 

Was ist der Enkeltrick?

Bei einem Enkeltrick geben sich die Betrüger als nahe Verwandte, beispielsweise als Enkel, aus und spielen eine Notsituation vor. Ziel ist es durch die behauptete Notsituation die „Großeltern“ dazu zu bewegen Gelder zu zahlen oder Wertgegenstände zu übergeben. Durch Corona können leichter neue Notsituationen erfundenen werden. Zudem wundern sich die Betrugsopfer weniger, wenn sich der vermeintliche Enkel auf Anrufe beschränkt.

 

Welche Strafe droht?

Der Enkeltrick wird vom StGB als Betrug nach § 263 StGB erfasst und mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Wenn nun mehrere als Bande gewerbsmäßig, also zur Schaffung einer Einnahmequelle, handelt, droht eine Strafe von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.