von ht-strafrecht | 04. März 2022 | Defensio

Der Drachenlord und seine „Haider“

strafverteidigung-fachanwalt-strafrecht

von: Rechtsreferendarin Sina Schaaf

Wenn Cybermobbing real wird und aus Opfern Täter werden

Rainer W., alias der Drachenlord, sorgt seit mittlerweile einem Jahrzehnt im Netz, in seinem 40 Seelen-Dorf und jetzt auch bei den Gerichten für Aufruhr.

Der YouTube-Star wird seit Jahren von seinen Haidern, neudeutsch für Anti Fans, bedroht und belästigt. 2019 bricht einer dieser Menschen in seinen Vorgarten ein, um ihn zu provozieren. Die Hass-Community hat es sich zum Ziel gemacht den Drachenlord ins Gefängnis zu bringen.

Dieser weiß sich nicht anders zu helfen und schlägt den Mann mit einer Taschenlampe. Das Amtsgericht Neustadt verurteilt ihn daraufhin zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

 

Das enge Korsett des Strafrechts: Keine Notwehr, keine Bewährung

 

  • 32 StGB: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

 

Das Gericht verneinte zu Lasten des Rainer W. nicht nur eine Notwehr, sondern setzte die Strafe auch nicht zu Bewährung aus. Es war nicht das erste Mal, dass sich der verzweifelte Mann körperlich gegen die Provokateure zur Wehr setzte. Schon 2019 wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

Eine weitere Bewährung käme für den YouTuber dieses Mal nicht in Betracht, so das Gericht. Es handele sich bei dem Täter um einen sogenannten Bewährungsversager.

 

Expertise und Verständnis

Sie werden ebenfalls mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert, obwohl Sie in Notwehr handelten oder Ihre Bewährungszeit noch nicht abgelaufen ist? Gerne steht ihnen das Team von HT-Defensio engagiert zur Seite und erarbeitet eine individuelle Verteidigungsstrategie, mit der wir für Ihre Freiheit kämpfen.