24. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Schlechte Fälschung

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse  

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Gera 

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen einer Apothekerin einen gefälschten Impfausweis vorgelegt zu haben. Es konnten Zweifel an der Tatbestandsmäßigkeit des Vorgelegten Impfpasses herausgearbeitet werden. Die Impfnachweise waren nur gestempelt aber nicht unterschrieben. Auf diese Weise ließ das Zeugnis weder einen Arzt noch eine andere Medizinalperson als Aussteller erkennen. So konnte Strafverteidiger Oliver Moro die Einstellung des Verfahrens erwirken.