03. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Beim ersten Treffen vergewaltigt?

Datum: 01.12.2021

Strafverteidiger: Oliver Moro  

Vorwurf: Vergewaltigung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts 

Wo? Staatsanwaltschaft Hildesheim 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, die mutmaßlich Geschädigte beim ersten Treffen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Zwischenzeitlich und auch danach hätten sich die beiden aber immer wieder einvernehmlich geküsst. Der Tatbestand der Vergewaltigung sieht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu fünf Jahren vor. Strafverteidiger Moro konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastenden Aussagen nicht glaubhaft sind. Die Angaben der mutmaßlich Geschädigten sind höchst widersprüchlich und unplausibel. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unser Mandant war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.