Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung wegen geringe der Schuld
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Der Mandant sah sich mit dem Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro darlegen, dass unser Mandant selbst Opfer eines Betruges geworden war. Er handelte in der irrigen Annahme, zur Weiterleitung des Geldes der Geschädigten auf ein Bitcoin-Konto arbeitsvertraglich verpflichtet gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft ließ sich davon überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.