Strafverteidigerin: Miriam Paschke
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde Körperverletzung vorgeworfen. Er soll in einer mit vielen tanzenden Menschen gefüllten Bar dem Anzeigenerstatter mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen haben. In einer Schutzschrift konnte Rechtsanwältin Paschke herausarbeiten, dass die Ermittlungen keineswegs dazu ausreichten, die Täterschaft des Mandanten mit der für einen hinreichenden Tatverdacht erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen. Die Angaben dazu kamen allein von dem Anzeigenerstatter, der zum Zeitpunkt des Geschehens betrunken war. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren ein.