Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jonas Göttert
Vorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde vorgeworfen 0,3g Kokain angekauft und besessen zu haben. Kurze Zeit nach der Übergabe des Kokains wurde der Mandant durch Polizeibeamte gestellt, die den Verkaufsvorgang teilweise beobachtet hatten. Rechtsanwalt Göttert konnte in einer Schutzschrift herausarbeiten, dass es sich um eine verschwindend geringe Menge Kokain handelte und der Mandant dieses nur für eine äußerst kurze Zeit in seinem Besitz hatte. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung wegen Geringfügigkeit ein.