Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, als Radfahrer die Vorfahrt eines anderen Radfahrers missachtet zu haben. Dadurch hätten beide Radler eine Vollbremsung machen müssen, was den Unfallgegner zu Boden gebracht hätte. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft legte Strafverteidiger Göttert dar, dass bereits aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestand. Ferner fehlte mit dem Strafantrag eine notwendige Voraussetzung für die Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft ließ sich von diesen Argumenten überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.