Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: § 315 c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs
Ergebnis: Einstellung
Wo: Amtsgericht Neustadt am Rübenberge
Szenario der Anklage: Die Mandantin gefährdete den Straßenverkehr, indem Sie rechts mehrere Pkw auf der Autobahn überholte, beim Wiedereinscheren einen Pkw schnitt und nur durch dessen Vollbremsung sei Unfall verhindert worden.
In der Hauptverhandlung konnte durch die Verteidigung ein plausiblerer Geschehensablauf offengelegt werden: Der hinter der Mandantin fahrende und von einer Sportwagen- Motorshow kommende Zeuge war in seinem PS-Boliden von der Golf-fahrenden Mandantin genervt, fuhr nah auf und die Mandantin „flüchtete“ auf die rechte Spur.
Das Gericht bot die Einstellung des Verfahrens ohne Auflage an, was die zufriedene Mandantin annahm. Sie behielt ihre Fahrerlaubnis. Der Führerschein wurde ihr noch in der Hauptverhandlung vom Gericht ausgehändigt.