Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung gegen geringe Geldauflage
Wo? AG Nordenham
Unserer Mandantin sowie ihrer jugendlichen Tochter wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, vor einer Kneipe auf einen anderen Gast eingeschlagen und -getreten zu haben. Der Angriff sei „aus dem Nichts“ erfolgt.
Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte herausgearbeitet werden, dass die Zeugenaussagen unglaubhaft waren. Die Aussagen der beiden Belastungszeugen waren undetailliert und widersprüchlich. Zudem war völlig unplausibel, dass Mutter und Tochter grundlos auf den Zeugen eingeschlagen haben. Schließlich stellte das Gericht das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung ein.