Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz
Vorwurf: Sexuelle Nötigung
Ergebnis: Freispruch
Wo? Amtsgericht Dortmund
Mit den Waffen einer Frau?
Unser Mandant war wegen des Verdachts einer sexuellen Nötigung angeklagt. Eine Arbeitskollegin hatte ihm vorgeworfen, er habe sie bei der Arbeit in ihrem Intimbereich berührt und versucht sie zu küssen. In einer kontroversen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz herausarbeiten, dass die zur Verfügung stehenden Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichten. Der Anzeigenerstatterin war am mutmaßlichen Tattag auf Betreiben unseres Mandanten gekündigt worden. Viel sprach dafür, dass ihre erst mehrere Wochen später erhobene Anschuldigung eine so genannte Retourkutsche gewesen ist. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe. Das Gericht sprach auf Antrag der Verteidigung frei. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.