Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Vorwurf: Verbreitung und der Besitz jugendpornografischer Schriften
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz jugendpornografischer Schriften vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass aufgrund der vollständigen Löschung der Dropbox kein Besitz an den inkriminierten Dateien besteht. Zudem konnte er überzeugend darlegen, dass das Hochladen der inkriminierten Dateien in die Dropbox ohne entsprechende Generierung und Versendung eines Zugriffslinks keine taugliche Tathandlung im Sinne des § 184c Abs.1 Nr.1 StGB darstellt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.