12. April 2023 | Defensio-Fälle

Sichere Drogenfahrt

Strafverteidiger: Svenja Dörge 

Vorwurf: Trunkenheit im Verkehr durch Drogen 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts 

Wo? Staatsanwaltschaft Stade 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Auto gefahren zu sein, obwohl er aufgrund von vorherigem Drogenkonsum nicht in der Lage gewesen sei, das Fahrzeug sicher zu führen.  Der Mandant war einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen worden. Im Rahmen dieser Kontrolle unterzog er sich einem freiwilligen Drogentest, welcher positiv ausfiel. Strafverteidigerin Svenja Dörge gelang es in einer umfassenden Schutzschrift darzulegen, dass es keinerlei Fahrunsicherheit oder Fahrfehler seitens des Mandanten gab, welche auf Betäubungsmittel zurückgeführt werden konnten. Der Mandant war trotz seines Drogenkonsums noch in der Lage gewesen, das Fahrzeug sicher zu führen. Mangels hinreichendem Tatverdacht stellte die Staatsanwaltschaft Stade das Verfahren antragsgemäß ein.