15. März 2022 | Defensio-Fälle

Alles noch im grünen Bereich?!

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Sachbeschädigung und Bedrohung 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Wo? Lüneburg 

 

Der Mandant sollte mit seinem Transporter zwei Pflanzen beschädigt haben. Diese hatte sein Nachbar auf einem Grünstreifen gepflanzt, um zu verhindern, dass der Mandant auf dem Grünstreifen parkt. Im Eifer der Auseinandersetzung soll der Mandant den Nachbarn noch mit den Worten “Ich schlag Dich tot” bedroht haben. Rechtsanwalt Albrecht konnte darlegen, dass die Aussagen des Nachbarehepaars unglaubhaft waren und der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt war. Denn für das Vorliegen einer Bedrohung sind die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich, sodass situationsbedingte Beschimpfungen oder prahlerische Redensarten nicht ohne Weiteres als Bedrohung einzustufen sind, wenn diese erkennbar nicht umgesetzt werden sollen. Ferner hatte der Mandant keinen Vorsatz hinsichtlich einer Beschädigung der Pflanzen. Die lediglich fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.