Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: schwerer sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, gegenüber einer Tinder-Bekanntschaft bei einer ersten gemeinsamen Übernachtung sexuell übergriffig geworden zu sein. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastende Aussage der Frau nicht glaubhaft ist. Diese hatte die Vorwürfe nur erhoben, weil unser Mandant auf lange Sicht keine Beziehung mit ihr eingehen wollte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren entsprechend unserem Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.