20. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Fehlerhafte Wahllichtbildvorlage und ihre Konsequenzen

Datum: 19.07.2021

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Sexuelle Belästigung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Oldenburg 

 

Dem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen sexuelle Belästigung gemäß § 184i StGB vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, sich nach dem Ausstieg aus dem Zug auf dem Bahnsteig des Bahnhofs umgedreht und das Gesäß einer minderjährigen Person gekniffen zu haben. Nach intensiver Aktenbearbeitung und sorgfältiger Analyse der durchgeführten Wahllichtbildvorlage konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht herausarbeiten, dass aufgrund der unkonkretisierten Zeugenangaben, des Nichtwiedererkennens des Tatverdächtigen durch eine Zeugin trotz länger andauerndem, auffälligem Blickkontakts sowie des Nichtvorhandenseins etwaiger Videoaufzeichnungen erhebliche Zweifel an der Täterschaft unseres Mandanten bestanden. 

Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und argumentativ überzeugend klarstellen, dass die durchgeführte Wahllichtbildvorlage nicht unter Einhaltung der Richtlinien für Strafverfahren und der in der Praxis anerkannten Grundsätze erfolgte. Aufgrund fehlerhafter Dokumentation der Lichtbildvorlage ließ sich eine Zuverlässigkeit der Wiedererkennungsaussage nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit begründen. 

Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unser Mandant war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.