REVISION IM STRAFRECHT

Revision – ein schriftliches Verfahren

Das Revisionsverfahren ist in aller Regel ein rein schriftliches Verfahren, so dass eine bundesweite Vertretung unproblematisch erfolgen kann. Die Akte, insbesondere das Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll, fordern wir vom entscheidenden Gericht an und können direkt mit der Prüfung beginnen.

Ein ausführliches und persönliches Beratungsgespräch können Sie jederzeit bei uns vereinbaren: Kontakt.

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Themenübersicht Revisionsrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Of Counsel Sönke Gerhold
  • Strafverteidiger und Of Counsel
  • Ordentlicher Professor an der Universität Bremen
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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