Strategie der Strafverteidigung

Strategie der Strafverteidigung

Defensio Rechtsanwälte

Strafverteidiger aus Leidenschaft

Jedes Mandat, ob kleines oder großes Verfahren, bedeutet für uns eine große Verantwortung. Kein Fall ist gleich und in jedem Strafverfahren ist eine individuelle Strategie erforderlich, ausgerichtet an den Interessen unserer Mandanten.

Defensio Rechtsanwälte –

Strafverteidiger aus Leidenschaft

Jedes Mandat, ob kleines oder großes Verfahren, bedeutet für uns eine große Verantwortung. Kein Fall ist gleich und in jedem Strafverfahren ist eine individuelle Strategie erforderlich, ausgerichtet an den Interessen unserer Mandanten.

Beispielhaft, aber nicht abschließend,
sind folgende Ziele denkbar:

  • Einstellung im Ermittlungsverfahren, also Verhinderung einer Hauptverhandlung
  • Freispruch oder Einstellung des Verfahrens nach erhobener Anklage
  • Milde Strafe, keine Eintragung ins Führungszeugnis
  • Erreichen einer Bewährungsstrafe
  • Anfechtung eines Urteils im Wege der Berufung oder Revision

Nach erfolgter Akteneinsicht klären wir jeden Mandanten umfassend über bestehende Verteidigungschancen auf. Dabei beschönigen wir die Lage nicht, sondern geben Ihnen ein realistisches Bild, umgekehrt werden wir nichts dramatisieren. Sie geben das Ziel der Verteidigung vor und wir entwerfen mit Ihnen eine Strategie, wie wir dieses Ziel erreichen können. Dabei spielt für uns keine Rolle, ob sie sich selbst für schuldig halten. Auch dann kann eine Freispruchverteidigung ein realistisches Ziel sein.

 

Größter Einsatz in kleinen und großen Verfahren

Ein guter Strafverteidiger zeichnet sich zum einen durch umfangreiches Wissen im Straf- und Strafprozessrecht aus, zum anderen durch ein die Fähigkeit, eine Ermittlungsakte intensiv durchzuarbeiten. Nur dann können alle Chancen der Verteidigung genutzt werden.

Verhinderung der Hauptverhandlung und Einstellung des Verfahrens durch schriftliche Anträge

Schlimmer als gar keine Verteidigung ist nur eine schlechte Verteidigung. Bei uns erleben Sie keine „Verurteilungsbegleitung“, sondern Kampf für Ihre Rechte. Dabei versuchen wir wenn möglich bereits frühzeitig durch umfangreiche schriftliche Anträge das Verfahren im Ermittlungsverfahren (vor Anklage) oder im Zwischenverfahren (nach Anklage) zur Einstellung zu bringen und eine Hauptverhandlung zu verhindern.

Waffengleichheit in der Hauptverhandlung durch engagierte Strafverteidigung

Wenn eine Hauptverhandlung unumgänglich ist, gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten der Strafverteidigung: Die erste Variante ist die harte, auf einen Freispruch abzielende Strafverteidigung unter Ausnutzung aller strafprozessualen Waffen (häufig als Konfliktverteidigung bezeichnet).

Strafverteidigung bedeutet Kampf um die Wahrung der Rechte des Beschuldigten

In diesen Fällen wird Dr. Hennig alles daran setzen – etwa über Beweisanträge, geschickte Zeugenbefragungen und vieles mehr – das Ziel eines Freispruchs zu erreichen, notfalls durch alle Instanzen.

Die zweite Variante ist die konsensuale Strafverteidigung, die auf eine milde Strafe – zum Beispiel Geld- statt Freiheitsstrafe oder Erreichen einer Bewährung – abzielt. Hier kommt es maßgeblich auf das Verhandlungsgeschick des Strafverteidigers an. Häufig kann ein Geständnis über einen sog. Deal (Verständigung, § 257 c StPO) in den Prozess eingebracht werden, sodass eine Strafobergrenze vom Gericht zugesichert wird. Der Deal ist allerdings ein gefährliches Mittel, das nicht vorschnell angeboten werden darf. Vielfach ist es sinnvoller, das Gericht erst auf eine harte Freispruchverteidigung einzustimmen um dann selbst ein Angebot für einen guten Deal zu empfangen. Dann kann Sie ein versierte Strafverteidiger beraten, ob dieses Angebot annehmbar und fair ist.

Natürlich profitieren wir in jedem Verfahren von unserer Erfahrung. Andererseits gleicht kein Fall exakt dem anderen, weshalb wir gemeinsam mit Ihnen immer eine individuelle Verteidigungsstrategie entwerfen. Im gesamten Verfahren halten wir Sie auf dem Laufenden und erklären Ihnen die Abläufe.

Sie sehen, dass die Strategie in jedem Verfahren unterschiedlich aussehen können. Oft sind die Chancen besser als Sie vielleicht befürchten. Entscheidend ist, dass ein engagierter und kompetenter Strafverteidiger diese Chancen für Sie nutzt.

Was immer gilt, ist die ausschließliche Verpflichtung gegenüber dem Mandanten, harter Einsatz in der Sache, absolute Vertraulichkeit und Ehrlichkeit im Mandatsverhältnis.

Dr. Hennig und sein Team

nur dem Mandanten verpflichtet