Parteiische und kämpferische Verteidigung in jedem Prozess
Prof. Dr. Sönke Gerhold verteidigt bundesweit Mandanten in medienwirksamen Verfahren: (Auswahl)
Justizskandal: Freispruch bei versuchtem Totschlag
In einem spannenden und fragwürdigen Verfahren verteidigten Of Counsel Prof. Dr. Gerhold, Rechtsanwältin Mayer und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig am Landgericht Hannover. Das Defensio-Strafverteidigerteam kam erst kurz vor Prozessbeginn in das Verfahren, zu diesem Zeitpunkt saß die 19-jährige Mandantin bereits über 6 Monate wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Hintergrund der Anklage war eine nächtliche Auseinandersetzung am Steintor in Hannover, bei der unsere Mandantin auf einem Handyvideo zu erkennen gewesen sei, wie sie mit heftigen Tritten gegen den Kopf des am Boden liegenden und schwer verletzten Opfers getreten haben soll. Daraufhin warf die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin vor, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Nach einem umfassenden Beweisantrag wurde erreicht, dass das Video nochmals verlangsamt angeschaut wurde, wobei die Nothilfesituation und Unschuld der Mandantin deutlich erkennbar wurde. Nachdem alle Zeugen angehört wurden und die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt hatte, endete das Verfahren abrupt am 5. Verhandlungstag mit einem Freispruch, der einzig dem Einsatz des Verteidigerteams geschuldet war. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und die Mandantin konnte sofort nach Hause gehen.
Kein Fall ist zu klein! Wir kämpfen ausnahmslos mit vollem Einsatz für Ihre (Meinungs-)Freiheit!
Der vor dem Amtsgericht unverteidigte Mandant war wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, obwohl er eine zulässige Meinungsäußerung eine Werbeanzeige eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens betreffend getätigt hatte. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Of Counsel Prof. Dr. Gerhold erreichten nach zähem Ringen mit der Staatsanwaltschaft einen unbedingten Freispruch in der Sprungrevision. Eine Zurückverweisung kam für das OLG nicht in Betracht, da dem Senat ausgeschlossen schien, dass eine andere Abteilung des zuständigen Amtsgerichts würde Feststellungen treffen können, die geeignet wären, eine Verurteilung zu tragen. Es handelte sich schon nach unserer ersten Einschätzung um eine klassische Fehlentscheidung, weshalb wir empfohlen haben, auf eine Berufung zu verzichten. Durch die erfolgreiche Sprungrevision ist es dem Mandanten daher erspart geblieben, ein zweites Mal vor Gericht zu erscheinen und sich gegen die von vornherein unberechtigten Vorwürfe verteidigen zu müssen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das unabhängig von politischen Überzeugungen des Äußernden, dem Milieu, dem er entstammt, oder der Szene, in der er verkehrt, mit allen Mitteln bewahrt werden muss. Dieses Ziel erreichen Sie mit uns als verlässlichem Partner.
Prof. Dr. Sönke Gerhold
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Parteiische und kämpferische Verteidigung in jedem Prozess
Of Counsel Prof. Dr. Gerhold verteidigt bundesweit medienwirksam Mandanten: (Auswahl)
Justizskandal: Freispruch bei versuchtem Totschlag
In einem spannenden und fragwürdigen Verfahren verteidigten Of Counsel Prof. Dr. Gerhold, Rechtsanwältin Mayer und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig am Landgericht Hannover. Das Defensio-Strafverteidigerteam kam erst kurz vor Prozessbeginn in das Verfahren, zu diesem Zeitpunkt saß die 19-jährige Mandantin bereits über 6 Monate wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Hintergrund der Anklage war eine nächtliche Auseinandersetzung am Steintor in Hannover, bei der unsere Mandantin auf einem Handyvideo zu erkennen gewesen sei, wie sie mit heftigen Tritten gegen den Kopf des am Boden liegenden und schwer verletzten Opfers getreten haben soll. Daraufhin warf die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin vor, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Nach einem umfassenden Beweisantrag wurde erreicht, dass das Video nochmals verlangsamt angeschaut wurde, wobei die Nothilfesituation und Unschuld der Mandantin deutlich erkennbar wurde. Nachdem alle Zeugen angehört wurden und die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt hatte, endete das Verfahren abrupt am 5. Verhandlungstag mit einem Freispruch, der einzig dem Einsatz des Verteidigerteams geschuldet war. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und die Mandantin konnte sofort nach Hause gehen.
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Der vor dem Amtsgericht unverteidigte Mandant war wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, obwohl er eine zulässige Meinungsäußerung eine Werbeanzeige eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens betreffend getätigt hatte. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Of Counsel Prof. Dr. Gerhold erreichten nach zähem Ringen mit der Staatsanwaltschaft einen unbedingten Freispruch in der Sprungrevision. Eine Zurückverweisung kam für das OLG nicht in Betracht, da dem Senat ausgeschlossen schien, dass eine andere Abteilung des zuständigen Amtsgerichts würde Feststellungen treffen können, die geeignet wären, eine Verurteilung zu tragen. Es handelte sich schon nach unserer ersten Einschätzung um eine klassische Fehlentscheidung, weshalb wir empfohlen haben, auf eine Berufung zu verzichten. Durch die erfolgreiche Sprungrevision ist es dem Mandanten daher erspart geblieben, ein zweites Mal vor Gericht zu erscheinen und sich gegen die von vornherein unberechtigten Vorwürfe verteidigen zu müssen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das unabhängig von politischen Überzeugungen des Äußernden, dem Milieu, dem er entstammt, oder der Szene, in der er verkehrt, mit allen Mitteln bewahrt werden muss. Dieses Ziel erreichen Sie mit uns als verlässlichem Partner.