Gründungspartner

Gründungspartner
Die Gründungspartner sowie Namensgeber der Kanzlei sind die Rechtsanwälte Dr. Jonas Hennig und Jan-Christian Thum-Raithel. Die Gründungspartner, die auch Inhaber der juristischen Weiterbildungsinstitute Alpmann Schmidt Hamburg und Kiel sind, stehen für die Grundwerte der Kanzlei:
Unbedingter Einsatz für den Mandanten
Hohe Spezialisierung
Offenheit und Transparenz gegenüber dem Mandanten
Exzellente fachliche Betreuung
Synergie durch Zusammenarbeit des strafrechtlichen und zivilrechtlichen Dezernats
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig leitet das Dezernat für Strafrecht und ist seit vielen Jahren als Dozent für das gesamte Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Rechtsanwalt Thum-Raithel leitet das zivilrechtliche Dezernat. Er ist ebenfalls seit vielen Jahren als Fachdozent für das gesamte Zivilrecht tätig.