Franziska Mayer

Prozesse

Parteiische und kämpferische Verteidigung in jedem Prozess

Strafverteidigerin Franziska Mayer hat bundesweit Mandanten in teils medienwirksamen Verfahren verteidigt. Hier eine Auswahl:

Körperverletzung statt versuchten Mordes

Strafverteidiger Christian Albrecht und Strafverteidigerin Franziska Mayer haben in einem Verfahren wegen versuchten Mordes am Landgericht Lüneburg gegen die Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haftstrafe forderte, die Schwurgerichtskammer überzeugen können, dass lediglich eine Körperverletzung vorlag. Der Haftbefehl wurde mit Urteilsverkündung aufgehoben.

Sicherungsverwahrung verhindert

Strafverteidigerin Mayer hat in einem der schwerwiegendsten Sexualstrafverfahren in Niedersachen nach vielen Prozesstagen durchsetzen können, dass ein sog. Hang nicht vorliegt und eine Sicherungsverwahrung auf diese Weise verhindert.

Jagdhochsitz-Fall

In einem kuriosen, medial begleiteten Brandstiftungsverfahren, verteidigten Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidigerin Mayer. Der Mandant hatte zahlreiche Jagdhochsitze angezündet. Gegen die Staatsanwaltschaft konnten die Verteidiger nach vielen Prozesstagen und einem aufwendigen Plädoyer eine milde Strafe durchsetzen. Zuvor erreichte das Verteidigerduo die Aufhebung des Haftbefehls; ebenfalls gegen den Willen der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren ist derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig, um die Rechtsfrage zu klären, ob die verfahrensgegenständlichen Jagdhochsitze dem Hüttenbegriff des § 306 Strafgesetzbuch (Brandstiftung) unterfallen.

Justizskandal: Freispruch bei versuchtem Totschlag

In einem spannenden und fragwürdigen Verfahren verteidigten Rechtsanwältin Mayer, Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Gerhold am Landgericht Hannover. Das Defensio-Strafverteidigerteam kam erst kurz vor Prozessbeginn in das Verfahren, zu diesem Zeitpunkt saß die 19-jährige Mandantin bereits über 6 Monate wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Hintergrund der Anklage war eine nächtliche Auseinandersetzung am Steintor in Hannover, bei der unsere Mandantin auf einem Handyvideo zu erkennen gewesen sei, wie sie mit heftigen Tritten gegen den Kopf des am Boden liegenden und schwer verletzten Opfers getreten haben soll. Daraufhin warf die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin vor, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Nach einem umfassenden Beweisantrag wurde erreicht, dass das Video nochmals verlangsamt angeschaut wurde, wobei die Nothilfesituation und Unschuld der Mandantin deutlich erkennbar wurde. Nachdem alle Zeugen angehört wurden und die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt hatte, endete das Verfahren abrupt am 5. Verhandlungstag mit einem Freispruch, der einzig dem Einsatz des Verteidigerteams geschuldet war. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und die Mandantin konnte sofort nach Hause gehen.

Franziska Mayer

Prozesse

Parteiische und kämpferische Verteidigung in jedem Prozess

Strafverteidigerin Franziska Mayer hat bundesweit teils medienwirksam Mandanten verteidigt. Hier eine Auswahl:

Körperverletzung statt versuchten Mordes

Strafverteidiger Christian Albrecht und Strafverteidigerin Franziska Mayer haben in einem Verfahren wegen versuchten Mordes am Landgericht Lüneburg gegen die Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haftstrafe forderte, die Schwurgerichtskammer überzeugen können, dass lediglich eine Körperverletzung vorlag. Der Haftbefehl wurde mit Urteilsverkündung aufgehoben.

Sicherungsverwahrung verhindert

Strafverteidigerin Mayer hat in einem der schwerwiegendsten Sexualstrafverfahren in Niedersachen nach vielen Prozesstagen durchsetzen können, dass ein sog. Hang nicht vorliegt und eine Sicherungsverwahrung auf diese Weise verhindert.

Jagdhochsitz-Fall

In einem kuriosen, medial begleiteten Brandstiftungsverfahren, verteidigten Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidigerin Mayer. Der Mandant hatte zahlreiche Jagdhochsitze angezündet. Gegen die Staatsanwaltschaft konnten die Verteidiger nach vielen Prozesstagen und einem aufwendigen Plädoyer eine milde Strafe durchsetzen. Zuvor erreichte das Verteidigerduo die Aufhebung des Haftbefehls; ebenfalls gegen den Willen der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren ist derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig, um die Rechtsfrage zu klären, ob die verfahrensgegenständlichen Jagdhochsitze dem Hüttenbegriff des § 306 Strafgesetzbuch (Brandstiftung) unterfallen.

Justizskandal: Freispruch bei versuchtem Totschlag

In einem spannenden und fragwürdigen Verfahren verteidigten Rechtsanwältin Mayer, Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Gerhold am Landgericht Hannover. Das Defensio-Strafverteidigerteam kam erst kurz vor Prozessbeginn in das Verfahren, zu diesem Zeitpunkt saß die 19-jährige Mandantin bereits über 6 Monate wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Hintergrund der Anklage war eine nächtliche Auseinandersetzung am Steintor in Hannover, bei der unsere Mandantin auf einem Handyvideo zu erkennen gewesen sei, wie sie mit heftigen Tritten gegen den Kopf des am Boden liegenden und schwer verletzten Opfers getreten haben soll. Daraufhin warf die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin vor, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Nach einem umfassenden Beweisantrag wurde erreicht, dass das Video nochmals verlangsamt angeschaut wurde, wobei die Nothilfesituation und Unschuld der Mandantin deutlich erkennbar wurde. Nachdem alle Zeugen angehört wurden und die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt hatte, endete das Verfahren abrupt am 5. Verhandlungstag mit einem Freispruch, der einzig dem Einsatz des Verteidigerteams geschuldet war. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und die Mandantin konnte sofort nach Hause gehen.