Parteiische und kämpferische Verteidigung in jedem Prozess
Strafverteidigerin Franziska Mayer hat bundesweit Mandanten in teils medienwirksamen Verfahren verteidigt. Hier eine Auswahl:
Körperverletzung statt versuchten Mordes
Sicherungsverwahrung verhindert
Jagdhochsitz-Fall
Justizskandal: Freispruch bei versuchtem Totschlag
In einem spannenden und fragwürdigen Verfahren verteidigten Rechtsanwältin Mayer, Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Gerhold am Landgericht Hannover. Das Defensio-Strafverteidigerteam kam erst kurz vor Prozessbeginn in das Verfahren, zu diesem Zeitpunkt saß die 19-jährige Mandantin bereits über 6 Monate wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Hintergrund der Anklage war eine nächtliche Auseinandersetzung am Steintor in Hannover, bei der unsere Mandantin auf einem Handyvideo zu erkennen gewesen sei, wie sie mit heftigen Tritten gegen den Kopf des am Boden liegenden und schwer verletzten Opfers getreten haben soll. Daraufhin warf die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin vor, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Nach einem umfassenden Beweisantrag wurde erreicht, dass das Video nochmals verlangsamt angeschaut wurde, wobei die Nothilfesituation und Unschuld der Mandantin deutlich erkennbar wurde. Nachdem alle Zeugen angehört wurden und die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt hatte, endete das Verfahren abrupt am 5. Verhandlungstag mit einem Freispruch, der einzig dem Einsatz des Verteidigerteams geschuldet war. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und die Mandantin konnte sofort nach Hause gehen.
Prozesse
Parteiische und kämpferische Verteidigung in jedem Prozess
Strafverteidigerin Franziska Mayer hat bundesweit teils medienwirksam Mandanten verteidigt. Hier eine Auswahl:
Körperverletzung statt versuchten Mordes
Sicherungsverwahrung verhindert
Jagdhochsitz-Fall
Justizskandal: Freispruch bei versuchtem Totschlag
In einem spannenden und fragwürdigen Verfahren verteidigten Rechtsanwältin Mayer, Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Gerhold am Landgericht Hannover. Das Defensio-Strafverteidigerteam kam erst kurz vor Prozessbeginn in das Verfahren, zu diesem Zeitpunkt saß die 19-jährige Mandantin bereits über 6 Monate wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Hintergrund der Anklage war eine nächtliche Auseinandersetzung am Steintor in Hannover, bei der unsere Mandantin auf einem Handyvideo zu erkennen gewesen sei, wie sie mit heftigen Tritten gegen den Kopf des am Boden liegenden und schwer verletzten Opfers getreten haben soll. Daraufhin warf die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin vor, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Nach einem umfassenden Beweisantrag wurde erreicht, dass das Video nochmals verlangsamt angeschaut wurde, wobei die Nothilfesituation und Unschuld der Mandantin deutlich erkennbar wurde. Nachdem alle Zeugen angehört wurden und die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt hatte, endete das Verfahren abrupt am 5. Verhandlungstag mit einem Freispruch, der einzig dem Einsatz des Verteidigerteams geschuldet war. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und die Mandantin konnte sofort nach Hause gehen.