Christian Albrecht

Mitgliedschaften

Neben der ständigen persönlichen Weiterbildung ist die fachliche Kommunikation mit Kollegen aus dem Bereich Strafverteidigung eine wichtige Grundlage für sachkundige und erfolgreiche Arbeit vor Gericht.

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht:

„Sind mehrere Personen gemeinsam angeklagt, kommt es vor allem auf ein gutes Verteidigerteam an. Gemäß § 146 I StPO (Verbot der Mehrfachverteidigung) darf ich nämlich nur einen der Angeklagten verteidigen. Aufgrund meines Netzwerks bin ich in der Lage, kurzfristig ein schlagkräftiges und kompetentes Team aus Rechtsanwälten zur Verfügung zu stellen, die Hand in Hand mit mir arbeiten.“

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht ist Mitglied in folgenden Vereinen und Arbeitsgemeinschaften: 

DAV Deutscher Anwaltsverein e.V.
für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
Christian Albrecht

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Neben der ständigen persönlichen Weiterbildung ist die fachliche Kommunikation mit Kollegen aus dem Bereich Strafverteidigung eine wichtige Grundlage für sachkundige und erfolgreiche Arbeit vor Gericht.

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht:

„Sind mehrere Personen gemeinsam angeklagt, kommt es vor allem auf ein gutes Verteidigerteam an. Gemäß § 146 I StPO (Verbot der Mehrfachverteidigung) darf ich nämlich nur einen der Angeklagten verteidigen. Aufgrund meines Netzwerks bin ich in der Lage, kurzfristig ein schlagkräftiges und kompetentes Team aus Rechtsanwälten zur Verfügung zu stellen, die Hand in Hand mit mir arbeiten.“

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht ist Mitglied in folgenden Vereinen und Arbeitsgemeinschaften: 

DAV Deutscher Anwaltsverein e.V.

für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger