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Tätigkeitsfelder Strafrecht
Verkehrsstrafrecht
Verkehrsunfall – H/T full service aus einer Hand
Bei einem Verkehrsunfall ist eine zivilrechtliche anwaltliche Beratung und Vertretung in der Regel erforderlich, jedenfalls aber sinnvoll, um die eigenen Schadensersatzansprüche in vollem Umfang geltend machen zu können. Häufig ist auch ein strafrechtlicher Vorwurf, etwa fahrlässige Körperverletzung, mit einem Verkehrsunfall verbunden. Bei der Anwaltskanzlei Dr. Hennig & Thum werden Sie entsprechend der Spezialisierung der jeweiligen Partner umfassend und daher optimal vertreten. Während Rechtsanwalt Thum die zivilrechtliche Betreuung übernimmt, wird Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig Sie im Strafverfahren vertreten oder ggf. Anzeige gegen den Unfallgegner erstatten, wenn dies sinnvoll und gewünscht ist.
Durch die Mandatierung nur einer Kanzlei mit zwei spezialisierten Dezernaten sparen Sie Geld und eine einheitliche und abgestimmte Vorgehensweise ist garantiert.
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