SEXUALSTRAFRECHT

Exhibitionismus

Nicht alles, was in der Öffentlichkeit als Exhibitionismus empfunden wird, fällt auch rechtlich unter diesen Begriff. Die Grauzonen sind vielfältig und oft von subjektiven Wahrnehmungen geprägt. Hier finden Sie einen Überblick: von der rechtlichen Definition des Exhibitionismus über das Strafmaß, bis hin zu den Verteidigungsmöglichkeiten.

 

Was ist Exhibitionismus? Eine Definition

Unter Exhibitionismus versteht man in erster Linie eine sexuelle Vorliebe, bei der eine Person sexuelle Befriedigung daraus zieht, sich selbst und das Geschlechtsteil vor anderen Menschen nackt zu entblößen oder bei sexuellen Aktivitäten zu zeigen. Die anderen Menschen sind in der Regel Fremde und haben nicht eingewilligt, dies mitzuerleben. Exhibitionismus ist im § 183 des Strafgesetzbuches unter der Überschrift „Exhibitionistische Handlungen“ verankert. Er legt fest, dass ein Mann, der eine andere Person durch exhibitionistische Handlungen belästigt, strafrechtlich belangt werden kann.

Vom Fachanwalt erklärt: In unserem YouTube Video zu dem Thema erklärt Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, was es mit dem Straftatbestand des Exhibitionismus auf sich hat:

 

Welche Strafe sieht das Gesetz bei Exhibitionismus vor?

Exhibitionistische Handlungen werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Das Strafmaß richtet sich nach der Intensität der Handlung und den Folgen der Straftat für das Opfer.

Da exhibitionistische Handlungen oftmals aufgrund von Zwängen oder Störungen erfolgen, ist häufig davon auszugehen, dass ein Rückfall droht und trotz Verurteilung erneut die Straftat des Exhibitionismus gemäß § 183 StGB begangen wird. Ein Beschuldigter kann hier häufig nicht von einem Tag auf den anderen mit der Begehung von Straftaten aufhören. Dies ist auch dem Gesetzgeber bekannt, sodass trotz Fehlens einer positiven Sozialprognose im Falle des Exhibitionismus eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann (§ 183 Abs. 3 StGB).

 

Exhibitionismus: Nur durch Männer – nicht durch Frauen!

Bemerkenswert ist, dass der Tatbestand nur durch Männer verwirklicht werden kann. Frauen können sich nicht wegen Exhibitionismus strafbar machen.

 

Was tun bei Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei bei Exhibitionismus?

Sollten Sie wegen Exhibitionismus eine von der Polizei erhalten haben,  kontaktieren Sie umgehend einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger.

Sie sind nicht verpflichtet der Vorladung als Beschuldigter nachzukommen.

Auch wenn es auf der Beschuldigtenvorladung anders klingen mag, steht Ihnen hier das Recht zu Schweigen zu. Ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Anwalt bzw. ein Fachanwalt für Strafrecht kann Ihnen in einem Erstgespräch alle für Sie wichtigen Informationen geben und wird im Falle einer Mandatierung eine Verteidigungsstrategie für Sie erarbeiten. Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten bundesweit.

Bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht wie Exhibitionismus, Sexueller Übergriff, Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Vergewaltigung steht häufig Aussage gegen Aussage. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Sexualstrafsachen bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen in allen Verfahrensstadien: Vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.

Durch ständige Weiterbildung und Dozententätigkeit im Strafrecht sowie umfangreiche praktische Erfahrung ist Dr. Hennig mit der Rechtsprechung zu Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen und der sogenannten Aussagepsychologie bestens vertraut. Diese Erfahrung und Expertise zahlt sich in jedem Sexualstrafverfahren aus. Kontaktieren Sie jetzt einen unserer Experten aus dem Sexualstrafrecht, wenn Ihnen Exhibitionismus oder eine andere Sexualstraftat vorgeworfen wird. Wir haben bereits in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens beim Vorwurf des Exhibitionismus erreichen können. Einige unserer Einstellungsberichte können Sie hier lesen:

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Exibitionismus oder Exhibitionismus?

Häufig wird der Begriff Exhibitionismus falsch geschrieben und als „Exibitionismus“ bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch in jedem Fall um die gleiche Straftat nach § 183 StGB (Exhibitionismus/Exibitionismus).

 

Verteidigungsmöglichkeiten beim Vorwurf Exhibitionismus: Gute Chancen in der Strafverteidigung!

Häufig bestehen bei der Straftat des Exhibitionismus gute Verteidigungschancen. So fehlt es häufig an der Vorsätzlichkeit des Handelns, da ein Beschuldigter beispielsweise nicht davon ausging, von Dritten gesehen zu werden. In einem solchen Fall wäre eine Strafbarkeit nach § 183 StGB mangels Vorsatzes nicht gegeben.

So oder so ist den Beschuldigten oft schon der Vorwurf unangenehm. Das Anwaltsteam von H/T Defensio wird Sie – ob schuldig oder unschuldig – unvoreingenommen und energisch verteidigen. Oftmals kann bereits durch einen schriftlichen Antrag eine Einstellung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung erreicht werden. Wir verteidigen Sie in den Regionen in Norddeutschland, Nordrhein-Westfalen, Hessen und bundesweit.

Gern können Sie uns jederzeit
für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren.

FAQ

Kann eine Frau Exhibitionismus begehen?

In Deutschland können nur Männer wegen Exhibitionismus bestraft werden. Der Gesetzestext nennt ausdrücklich Männer als Täter. Dies bedeutet jedoch nicht, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen rechtlich zulässig wären. Sie können nach anderen Paragraphen des StGB strafbar sein, z. B. wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB.

Wann ist Exhibitionismus strafbar?

Exhibitionismus ist strafbar, wenn eine Person eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt und dies in der Absicht tut, einen unbeteiligten Dritten sexuell zu erregen oder sich selbst sexuell zu erregen. In Deutschland ist dies in § 183 StGB geregelt.

Welche Absicht muss dem Täter bei exhibitionistischen Handlungen nach § 183 StGB nachgewiesen werden?

Nach § 183 StGB muss dem Täter nachgewiesen werden, dass er mit seiner exhibitionistischen Handlung eine andere Person belästigen wollte.

Kann auch ein Mann Geschädigter einer exhibitionistischen Handlung sein?

Ja, auch ein Mann kann Opfer einer exhibitionistischen Handlung werden. Der Paragraph § 183 StGB spricht von „eine[r] anderen Person“, was bedeutet, dass das Geschlecht des Opfers für die Strafbarkeit nicht ausschlaggebend ist.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
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