SEXUALSTRAFRECHT

Chancen der Strafverteidigung

Wovon hängt der Erfolg der Strafverteidigung im Sexualstrafverfahren ab?

In Strafverfahren mit Sexualbezug kommt es meistens hauptsächlich auf die Aussage des Hauptbelastungszeugen bzw. -zeugin an. Um diese angreifen zu können, sind umfangreiche Kenntnisse der Aussagepsychologie nötig. Weiterhin kommt es auf die Anwendung höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Würdigung belastender Aussagen und deren Anwendung auf den konkreten Fall an. Nur so können Schwachpunkte, Widersprüche und Inkonstanz in Zeugenaussagen aufgedeckt und gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vorgebracht werden.

 

Oftmals Einstellung des Verfahrens durch schriftlichen Antrag erreichbar

Nach Aktenstudium kann eingeschätzt werden, ob ein umfangreicher schriftlicher Antrag gegenüber der Staatsanwaltschaft erfolgversprechend ist. Sowohl durch die kritische Würdigung der Belastungsaussage als auch durch die Hervorhebung entlastender Umstände aus der Ermittlungsakte kann in zahlreichen Fällen auf eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden.

Hat ein solcher Antrag Erfolg, bringt dies für den Beschuldigten nicht nur die Verhinderung einer Bestrafung mit sich: Auch eine psychisch wie finanziell belastende Hauptverhandlung vor Gericht bleibt dem Beschuldigten in diesem Fall erspart.

 

Verteidigungstaktiken in der Hauptverhandlung

In einigen Fällen ist eine Hauptverhandlung allerdings unumgänglich. Der Erfolg einer Verteidigung hängt sodann maßgeblich von der Befragung des angeblichen Opfers durch den Verteidiger ab.

Eine „konfrontative Befragung“ bedeutet entgegen dem Glauben vieler nicht, die Aussage durch plumpe und provokative Gegenvorwürfe und persönliche Angriffe lächerlich erscheinen zu lassen. Ein solches Vorgehen zieht in der Regel nicht nur die Verurteilung des Beschuldigten mit sich: Es birgt auch die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten unterbewusst für das unprofessionelle Verhalten der Verteidigers bestraft, indem es eher geneigt ist, eine besonders hohe Strafe anzuregen.

Die Kunst ist dementsprechend, das angebliche Opfer gezielt faktisch und bestimmt, zu befragen, um auf diese Weise Widersprüche und Inkonstanz aufzudecken.

 

Wie werden eigene Beweise in eine Gerichtsverhandlung eingebracht?

Grundsätzlich ist das Gericht von Amts wegen zur Ermittlung aller relevanten Umstände verpflichtet. Da die Staatsanwaltschaften jedoch fast ausschließlich belastende Beweismittel sammeln, sind dem Gericht entlastende Umstände oftmals gar nicht bekannt. In solchen Fällen sorgt ein auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts versierter Rechtsanwalt mittels Beweisanträgen dafür, dass das Gericht beispielsweise Entlastungszeugen hört oder ein Glaubwürdigkeitsgutachten einholt.

 

Strafmaßverteidigung bei erdrückender Beweislage

Sofern der Beschuldigte auf eigenen Wunsch ein Geständnis ablegen möchte und die Beweislage erdrückend ist, kann es ratsam sein, statt der Freispruchverteidigung eine sogenannte Strafmaßverteidigung als Verteidigungslinie zu wählen.

Auch ein Geständnis sollte immer in enger Absprache mit einem Strafverteidiger erfolgen. Gegebenenfalls kann dieser im Rahmen einer Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft eine Obergrenze für das Strafmaß vereinbaren. Ein Geständnis wirkt sich insbesondere dann strafmildernd aus, wenn dem Opfer eine erneute Konfrontation mit der Tat in der öffentlichen Verhandlung erspart wird.

In jedem Falle sollte die Auswahl der Verteidigungsstrategie erst nach Akteneinsicht und gemeinsam mit einem Rechtsanwalt, bestenfalls eines Fachanwalts für Strafrecht erfolgen. Strafverteidiger Dr. Hennig und sein Team sind auf dem Gebiet der Aussagepsychologie sowie strafprozessrechtlichen und verteidigungstaktischen Aspekten bestens vertraut.

Oftmals besteht die Chance auf einen Freispruch oder sogar eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens, auch wenn die Situation vor Akteneinsicht zunächst aussichtslos erscheint.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-ra-christian-albrecht
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben