Bremen: 0421 221 598 94
Hannover: 0511 999 788 82
Lübeck: 0451 879 291 75
Osnabrück: 0541 915 325 20
Standorten vereinbaren
Dortmund: 0231 226 135 30
Lüneburg: 04131 707 71 07
Hannover: 0511 999 788 82
Osnabrück: 0541 915 325 20
Internetstrafrecht
Verteidigungschancen im Internetstrafrecht
Welche Verteidigungschancen gibt es beim Vorwurf von Internetstraftaten?
Aufgrund zahlreicher ungeklärter Rechtsfragen und der schnellen Entwicklung des Internets sind die Verteidigungschancen im Internetstrafrecht häufig gut. Allerdings ist zwingende Voraussetzung, dass der Verteidiger mit technischen Fragen, aber auch der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut ist.
Viele Gerichte und Staatsanwaltschaften lassen sich mit überzeugender Argumentation in der Hauptverhandlung zu einem Freispruch bzw. im Ermittlungsverfahren zu einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts überzeugen. Anknüpfungspunkt ist in vielen Fällen die konkrete Nutzung des jeweiligen Computers.
Auch können Beweise bei E-Mail-Beschlagnahmen auf dem Server oder der Festplatte rechtswidrig erlangt worden sein. Dann müssen Beweisverwertungsverbote möglichst früh im Verfahren durch einen im Internetstrafrecht versierten Verteidiger geltend gemacht werden.
Gern können Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch jederzeit an Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Rechtsanwalt Albrecht wenden. Wir vertreten unsere Mandanten an unseren fünf Hauptstandorten in Hamburg, Lüneburg, Kiel, Lübeck und Hannover – aber auch bundesweit. Für eine Kontaktaufnahme klicken Sie hier: Kontakt.
Weitere Themen im Internetstrafrecht
- Welche Straftaten fallen unter das Internetstrafrecht?
- Was tun beim Vorwurf einer Internetstraftat?
- Welche Verteidigungschancen gibt es beim Vorwurf von Internetstraftaten?
- Vorwurf Warenbetrug: Was tun?