Durchsuchungsbefehl –
Verhalten bei Wohnungsdurchsuchung

Die Defensio-Rechtsanwälte und Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig und Christian Albrecht stehen Ihnen auch kurzfristig bei Durchsuchungen zur Seite.

Was tun bei Wohnungsdurchsuchung?

Häufig möchten Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung gegen Sie im Wege eines Strafverfahrens einsetzbare Mittel finden. Hierbei ist die Wohnungsdurchsuchung eines der zur Verfügung stehenden Mittel. Hierfür wird grundsätzlich ein Durchsuchungsbeschluss – häufig auch Durchsuchungsbefehl genannt – benötigt. Zum einen kann eine Wohnungsdurchsuchung Sie privat sehr belasten zum anderen kann auch eine Durchsuchung von Geschäftsräumen beruflich herausfordernd sein. Es ist sogar möglich, dass Ihr Unternehmen nicht nur im betrieblichen Ablauf gestört wird, sondern vollständig zum Erliegen kommt.

Eine Wohnungsdurchsuchung ist für Sie zwar eine erschreckende und auch belastende Situation, in der es jedoch sehr wichtig ist, Ruhe zu bewahren und besonnen zu reagieren.

Auch wenn dies schwer fällt, wenn Beamte mit einem Durchsuchungsbefehl (juristisch korrekt: Durchsuchungsbeschluss) vor Ihrer Tür stehen: Insbesondere sollten Sie es im Hinblick auf ein mögliches Strafverfahren vermeiden, emotional überzureagieren. Auch sollten Sie daran denken, Ihre Rechte wahrzunehmen. Die Wohnungsdurchsuchung oder Durchsuchung von Geschäftsräumen sollten Sie nicht widerspruchsfrei hinzunehmen. Nachfolgend haben Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidiger Christian Albrecht die wichtigsten Verhaltenstipps für eine Wohnungsdurchsuchung zusammengestellt: Dies sind wertvolle Informationen, mit deren Hilfe Sie einen kühlen Kopf bewahren, wenn ein Durchsuchungsbeschluss ergangen ist:

Durchsuchungsbefehl: „In der Ruhe liegt die Kraft“

Wie bereits eingangs erwähnt, kann die auf Sie zukommende Wohnungsdurchsuchung sehr erschreckend wirken. Auch wenn es Ihnen natürlich nicht gefallen wird, dass Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz durchsuchen: Leisten Sie bei der Wohnungsdurchsuchung keinen Widerstand und verhalten sich höflich.

Sie sollten sich schließlich nicht Vorwürfen in einem späteren Verfahren wegen Verdunklungshandlungen aussetzen. Anderenfalls riskieren Sie ein zusätzliches Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Sollten Sie in die Situation geraten, Ihr Recht bei der Wohnungsdurchsuchung einmal nicht durchsetzen zu können, so bleiben Sie dennoch ruhig und leisten keinen Widerstand. Eine Notiz über dieses Verhalten der Beamten bei der Wohnungsdurchsuchung muss in diesem Fall reichen.

Verhalten bei Wohnungsdurchsuchung: Sofort Strafverteidiger anrufen

Sobald es Ihnen möglich ist, kontaktieren Sie noch während (am besten zu Beginn) der Wohnungsdurchsuchung Ihren Strafverteidiger. Das ist Ihr gutes Recht worüber sie auch belehrt werden müssen. Lassen Sie sich vor dem Anruf eine Kopie vom Durchsuchungsbeschluss aushändigen, wenn ein solcher vorliegt.

Gegebenenfalls können die Strafverteidiger Dr. Hennig und Christian Albrecht in einem solchen Notfall direkt zum Ort der Wohnungsdurchsuchung kommen. Bitten Sie die Beamten in diesem Fall, das Eintreffen abzuwarten. Dem werden diese in der Regel zwar nicht nachkommen, aber einen Versuch ist es wert. In jedem Fall kann ein Anwalt für Strafrecht Hinweise zur Wohnungsdurchsuchung am Telefon erteilen. Gegebenenfalls kann er mit den Beamten über den Durchsuchungsbeschluss sprechen und bereits erste Schritte gegen die Wohnungsdurchsuchung einleiten.

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Ablauf einer Wohnungsdurchsuchung

Voraussetzung für eine Wohnungsdurchsuchung ist grundsätzlich ein Gerichtsbeschluss. Um ganz sicher zu gehen, dass tatsächlich eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet ist, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss von den Beamten zeigen und fertigen Sie wenn möglich eine Kopie an. Dem Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses entnehmen Sie den Grund der Durchsuchung und vor allem den Gegenstand, also wonach gesucht wird. Hierbei kann es sich um Unterlagen, Telefone, Gegenstände aus einem Diebstahl oder Drogen handeln. Möglich ist aber auch, dass nach anderen Beweismittel gesucht wird.

Lassen Sie sich zudem die Ausweise der Beamten vorlegen und fragen Sie diese nach ihrer konkreten Aufgabe. Sofern Unbeteiligte, sog. „Gemeindezeugen“, mit vor Ort sind, so weisen Sie die Beamten bitte auf den Ausschluss von der Wohnungsdurchsuchung hin. Denn je weniger Beteiligte an der Durchsuchung beschäftigt sind, desto besser. Es wird in aller Regel nicht Ihr Vorteil sein, wenn Ihr Nachbar der Wohnungsdurchsuchung beiwohnt. Ist allerdings eine Person Ihres Vertrauens vor Ort, sollten Sie darauf bestehen, dass diese auch während der Wohnungsdurchsuchung bleiben darf.

Keine Aussage gegenüber den Beamten

Geben Sie während der Wohnungsdurchsuchung keine Aussage (gar keine!) ab. Lediglich notwendige Angaben zur Ihrer Person geben Sie an, darüber hinaus geben Sie jedoch keine Antworten. Die Beamten arbeiten mit entsprechender Vorbereitung auf diese Wohnungsdurchsuchung hin und wollen Sie damit auch überraschen. Lassen Sie sich nicht überrumpeln und antworten Sie während der Wohnungsdurchsuchung auch nicht auf scheinbar beiläufige Fragen. Alle Antworten können in einem späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Gehen Sie daher den Fragen aus dem Weg und sagen den Beamten deutlich, dass Sie nicht mit Ihnen sprechen wollen. Sofern weitere Personen in Ihrem Haushalt oder Mitarbeiter während der Wohnungsdurchsuchung dabei sind, geben Sie ihnen entsprechende Anweisung. Wenn möglich teilen Sie es so mit, dass die Beamten dies nicht erfahren.

Schon die Beantwortung der kleinsten Frage (etwa zu Ihrem letzten Urlaub) kann nach der Wohnungsdurchsuchung zum großen Nachteil für sie werden. Die geschulten Beamten werden in vielen Fällen versuchen, durch scheinbar unverfängliche Fragen etwas aus Ihnen herauszulocken. Es kann sogar sein, dass Ihnen die Lüge unterbreitet wird, eine Aussage schon während der Wohnungsdurchsuchung könnte für Sie Vorteile haben. Fallen Sie darauf nicht herein. Ob eine Einlassung nach der Wohnungsdurchsuchung sinnvoll ist, kann Ihnen erst ein versierter Strafverteidiger nach Akteneinsicht sagen. Erst dann wissen wir, was die Gegenseite in der Hand hat. Auch dem Durchsuchungsbeschluss lassen sich in aller Regel nicht die notwendigen Informationen entnehmen, um eine Einlassung abzugeben.

Händigen Sie aber den Beamten Schlüssel zu Schränken und Ähnlichem aus, da diese sonst auf Ihre Kosten zerstört werden. Fragen zu weiteren Orten, an denen sie sich aufhalten, beantworten Sie auf keinen Fall.

Wohnungsdurchsuchung: Notizen anfertigen

Damit Ihr Strafverteidiger später das Beste für Sie herausholen kann, machen Sie sich Notizen über den Ablauf der Wohnungsdurchsuchung. Bitte achten Sie besonders darauf, ob Sie belehrt worden sind. Denn wurde diese Belehrung vergessen, so liegt bereits ein Verfahrensfehler vor. Ihre Beobachtung ist daher von besonderer Bedeutung. Weisen Sie jedoch niemals auf eine fehlende Belehrung hin. Notieren Sie sich auch ungewöhnliche Orte, an denen die Beamten suchen. Wird etwa nach Waffen oder Kutten gesucht und der Beamte schaut im Kühlschrank nach und findet Drogen (alles schon vorgekommen) ist dies Futter für die spätere Strafverteidigung. In dem Beispiel würde es gar nicht um den Durchsuchungsgegenstand gehen. Der Kühlschrank ist bei der Suche nach Waffen und Kutten auch kein Ort, an dem der Beamte nachzusehen hat.

Widerspruch gegen Sicherstellung erklären

Werden durch die Beamten Beweismittel mitgenommen, so lassen Sie sich diese zeigen und widersprechen zugleich der Sicherstellung. Zwar haben Sie in dem Moment der Durchsuchung keinerlei Möglichkeiten gegen die Mitnahme vorzugehen. Durch Ihren Widerspruch besteht jedoch die Möglichkeit der Anfechtung der Beschlagnahme durch Ihren Rechtsanwalt.

Durchsuchungsprotokoll aushändigen lassen

Über die beschlagnahmten Sachgegenstände lassen Sie sich ein Protokoll aushändigen. Achten Sie besonders auf Schriftstücke, die Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden. Lesen Sie diese aufmerksam durch. Im Rahmen der sichergestellten Gegenstände achten Sie hierbei auf den bereits gesetzten Haken und erklären Sie nochmal deutlich, dass Sie mit der Sicherstellung nicht einverstanden sind.

Stellen Sie stattdessen sicher, dass auf dem Formular der eingelegte Widerspruch vermerkt wird. Im Übrigen können Sie nicht gezwungen werden, das Durchsuchungsprotokoll zu unterschreiben. Durch diese Unterschrift haben Sie keine Vorteile, weshalb Sie das Dokument auch nicht unterzeichnen sollten.

Keine Entbindung von der Schweigepflicht bei Wohnungsdurchsuchung

Niemals dürfen Sie Ihren Steuerberater, Arzt oder Rechtsanwalt von der Schweigepflicht entbinden. In diesen Fällen verlieren diese Personen ihr Zeugnisverweigerungsrecht und können zur Aussage gezwungen werden.

Was ist mit Zugangsdaten zu Handy und Computern?

Sofern es um Daten zu Ihrem Computer oder der Festplatten geht, steht es Ihnen frei, bei der Wohnungsdurchsuchung Zugangsdaten zu nennen. Berücksichtigen müssen Sie jedoch, dass bei Verweigerung dieser Daten die Chance steigt, dass Ihnen die gesamte Technik abgebaut wird. Hier müssen Sie abwägen. Sie können die Beamten bitten, eine Datenkopie zu erstellen statt Ihren ganzen Betrieb lahm zu legen. Am besten besprechen Sie dies mit Ihrem Verteidiger.

Durchsuchungsbefehl (Durchsuchungsbeschluss): Kopien anfertigen

Neben der Abschrift oder einer eigenen Kopie des Durchsuchungsbeschlusses, kopieren Sie bitte zudem sämtliche Unterlagen, die die Beamten mitnehmen. So können Sie weiter arbeiten und Ihr Strafverteidiger kann bereits prüfen, ob bei der Wohnungsdurchsuchung strafrechtlich relevante Dokumente gefunden wurden.

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Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
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