ANWALTSKOSTEN BEI STRAFVERTEIDIGUNG

Volle Kostentransparenz von Beginn an im Strafverfahren

Bei einem kleinen Verfahren ist es für Sie in der Regel am günstigsten, wenn wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen. Wie hoch dort die Kosten sind hängt von vielen Faktoren ab, etwa vom Verfahrensstadium und dem Umfang. In diesem Fall stellen wir Ihnen selbstverständlich vorab die nach dem Gesetz vorgesehen Gebühren in Ihrem konkreten Fall zusammen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig beauftragen wollen.

Volle Kostentransparenz
als Maxime bei H/T Defensio-Strafverteidiger

In bestimmten Verfahren kann es auch für beide Seiten sinnvoll sein, eine Pauschale für das gesamte Verfahren oder Abschnitte des Verfahrens zu vereinbaren. In derartigen Fällen schließen wir vorab mit Ihnen eine Honorarvereinbarung, die alle Kosten umfasst. Auch hier wissen Sie genau, was auf Sie zukommt.

Schließlich gibt es, gerade im Wirtschaftsstrafverfahren, auch häufig eine Honorarvereinbarung nach Stunden. Selbstverständlich werden Sie in einem solchen Fall vorab von uns über die zu erwartenden Stunden informiert. Auch während des Verfahrens stimmen wir die Arbeitsschritte mit Ihnen ab, so dass eine volle Kostentransparenz gewährleistet ist.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht sind Strafverteidiger aus Leidenschaft. Ein fairer und offener Umgang auch mit der Kostenfrage ist für uns in jedem Verfahren – ob eine kleine oder große Sache – unverhandelbare Maxime.

Themenübersicht Anwaltskosten bei Strafverteidigung

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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