Kosten der Strafverteidigung

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger beauftragen. Mit einem kompetenten, im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann häufig eine Hauptverhandlung verhindert werden. Wenn eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhindert werden kann, so werden letztlich Kosten gespart.

Uns ist es wichtig, eine von Beginn an transparente und faire Kostenvereinbarung zu treffen:

Faire und transparente Kosten von Beginn sowie unverbindliche Ersteinschätzung bei Defensio-Rechtsanwälten

Wenn Sie oder ein Angehöriger Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, brauchen Sie einen guten Anwalt. Sie sollten dabei von Anfang ehrlich über die Kosten informiert werden. Bei uns können Sie jederzeit telefonisch oder über unser Kontaktformular einen unverbindlichen Termin für eine Anfrage zu Ihrem konkreten Fall vereinbaren. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Strafverteidiger Christian Albrecht werden Sie in der Regel noch am selben Tag zurückrufen. Zudem erhalten Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Sie schildern uns Ihren Fall und wir werden Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung geben. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen und welche weiteren Schritte denkbar sind.

Diese Anfrage ist für Sie absolut unverbindlich und unterliegt bereits vollständig der anwaltlichen Schweigepflicht.

Nachfolgend geben wir Ihnen hilfreiche Informationen zu den Kosten eines Rechtsanwalts im Strafrecht und legen unsere Kostengrundsätze offen:

Kosten einer Strafverteidigung (Instanz)

Anwälte haben im Wesentlichen drei Möglichkeiten abzurechen:

  • 1. Nach den gesetzlich vorgesehenen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • 2. Nach Zeitstunden zu einem vorher festgelegten Stundensatz
  • 3. Nach einer Honorarpauschale für das Verfahren oder einen bestimmten Verfahrensabschnitt

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Kosten einer Strafverteidigung in der Revision

Die Kosten einer Revision hängen stark vom Umfang des Verfahrens ab. In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir Ihnen in der Regel bereits eine ungefähre Einschätzung geben. Nach erfolgter Akteneinsicht können wir den Umfang der Prüfung einschätzen und unterbreiten Ihnen ein transparentes Angebot, mit dem alle Kosten der Prüfung und einer späteren Revisionsbegründung abgedeckt sind. So wissen Sie von Anfang an, was auf Sie zukommt.

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Volle Kostentransparenz von Beginn an im Strafverfahren

Bei einem kleinen Verfahren ist es für Sie in der Regel am günstigsten, wenn wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen. Wie hoch dort die Kosten sind hängt von vielen Faktoren ab, etwa vom Verfahrensstadium und dem Umfang. In diesem Fall stellen wir Ihnen selbstverständlich vorab die nach dem Gesetz vorgesehen Gebühren in Ihrem konkreten Fall zusammen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

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Fairness bei den Kosten der Strafverteidigung

Fairness bedeutet für uns nicht nur, dass wir Sie engagiert in kleinen und großen Verfahren verteidigen und Ihnen volle Kostentransparenz von Anfang an zusichern, sondern auch, dass wir Rücksicht auf die finanziellen Möglichkeiten unserer Mandanten nehmen.

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Gute Strafverteidigung spart Geld

Ein schlechter Strafverteidiger kann mehr Schäden anrichten als gar kein Verteidiger. Umgekehrt ist jeder Cent, der in eine engagierte und kompetente Strafverteidigung investiert wird, eine lohnende Investition. Zunächst kann Ihnen nur ein erfahrener Strafverteidiger sagen, welche Chancen bestehen und Ihnen realistisch die Lage erklären.

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Können Beschuldigte im Strafverfahren Prozesskostenhilfe beantragen?

Nein. Bedauerlicherweise gibt es das Institut der Prozesskostenhilfe …

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Was ist ein Pflichtverteidiger und was muss ich bei einer Pflichtverteidigung bezahlen?

Um den Begriff des „Pflichtverteidigers“ ranken sich eine Menge grober Irrtümer und Missverständnisse. Viele glauben es handele sich um einen für den Staat tätigen Rechtsanwalt für Arme. Andere glauben der Pflichtverteidiger sei für den Beschuldigten kostenlos. Schließlich wird vermutet, es handele sich um einen Verteidiger „zweiter Klasse“. All das ist falsch.

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Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Strafverteidigung?

In zahlreichen Fällen, insbesondere bei Fahrlässigkeitsvorwürfen und im Verkehrsstrafrecht, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die gesamten Kosten der Strafverteidigung.

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Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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