{
Einsatz, Kampfgeist, Akribie
AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

Freispruch bei Vorwurf Vergewaltigung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Vergewaltigung

Ergebnis: Freispruch  

Wo? Landgericht Lübeck

 

Strafverteidigung ist Kampf für die Rechte des Beschuldigten. Hier war es ein langer Kampf. Der Mandant wurde in der ersten Instanz zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Dort war er nicht von uns verteidigt. In der zweiten Instanz erzielet Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig einen Freispruch. Das Urteil enthielt jedoch formale Mängel und wurde durch das Oberlandesgericht aufgehoben. In dem dann folgendem zweiten Anlauf vor dem Landgericht Lübeck mit einer anderen Kammer konnte Dr. Hennig in mehreren Prozesstagen nochmals herausarbeiten, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Die Staatsanwaltschaft forderte eine dreijährige Haftstrafe.  Doch die Kammer wurde überzeugt und sprach den erleichterten Mandanten frei.

Freispruch bei Tatvorwurf sexuelle Nötigung

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Sexuelle Nötigung

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Hagen

 

Die Staatsanwaltschaft Hagen warf unserem Mandanten eine sexuelle Nötigung vor. Er sollte eine Mitarbeiterin an intimen Stellen berührt und versucht haben zu küssen.  Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte anhand einer kontroversen Befragung und umfassenden aussagepsychologischen Analyse die Unglaubhaftigkeit der Aussagen der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin herausarbeiten, die zuvor bereits einmal ein Verfahren mit ähnlichen Anschuldigungen in Gang gesetzt hatte, welches aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft forderte die Verurteilung zu einer Haftstrafe, das Amtsgericht Witten aber sprach unseren Mandanten aus Mangel an Beweisen frei.

Einstellung beim Vorwurf Sexueller Übergriff

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Sexueller Übergriff

Ergebnis: Freispruch 

Wo: Schöffengericht Bremen 

 

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte einen Freispruch beim Vorwurf des gewaltsamen sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 5 StGB erzielen. Die Hauptbelastungszeugin hatte eine Situation geschildert, die derart unpausibel war, dass sich diese nicht als glaubhaft darstellte, was der Strafverteidiger in seinem Plädoyer in den Fokus stellte. Bei Aussage gegen Aussage ist stets eine besonders kritische Prüfung der Belastungsaussage erforderlich. Das Gericht folgte dem Antrag und sprach den Mandanten frei.

Einstellung bei Sexueller Übergriff

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Sexueller Übergriff

Ergebnis: Freispruch  

Wo? Schöffengericht Bremen

 

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte einen Freispruch beim Vorwurf des gewaltsamen sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 5 StGB erzielen. Die Hauptbelastungszeugin hatte eine Situation geschildert, die derart unpausibel war, dass sich diese nicht als glaubhaft darstellte, was der Strafverteidiger in seinem Plädoyer in den Fokus stellte. Bei Aussage gegen Aussage ist stets eine besonders kritische Prüfung der Belastungsaussage erforderlich. Das Gericht folgte dem Antrag und sprach den Mandanten frei.

Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro  

Vorwurf: Anstiftung zu einer Vergewaltigung

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Bückeburg 

 

Wahrheit oder strafbare Pflicht – interessiert bei Kindern nicht

Unserem Mandanten wurde die Anstiftung zu einer Vergewaltigung vorgeworfen. Auf einer Klassenfahrt spielte der Mandant mit Freunden „Wahrheit oder Pflicht“. Angeblich soll er einem Freund die Aufgabe gestellt haben, die Schlafanzughose eines anderen Klassenmitgliedes herunterzuziehen. Rechtsanwalt Moro hat die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass für das Ermittlungsverfahren ein Prozesshindernis besteht, da die Strafmündigkeitsgrenze in Deutschland noch immer bei vierzehn Jahren liegt. Der Mandant war zum Zeitpunkt der Klassenfahrt erst dreizehn und damit nicht schuldfähig. Das Verfahren wurde eingestellt. 

Einstellung bei Vorwurf Sexueller Übergriff

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer 

Vorwurf: Sexueller Übergriff

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Amtsgericht Lüneburg

 

Nach mehrtägigem Kampf gegen Anträge der Nebenklage auf Ausschluss des Mandanten während der Vernehmung der Belastungszeugin, wurde diese schließlich in einem Nebenraum am Amtsgericht per Videoübertragung vernommen. Es ging in diesem jugendstrafrechtlichen Verfahren um den Vorwurf des sexuellen Übergriffs gegen den damaligen besten Freund nach einer Party zum Vatertag, bei dem die Belastungszeugin bei dem Mandanten übernachtete. Von Anfang an bestritt der Mandant die Vorwürfe. In der Aussage der Zeugin zeigten sich erhebliche Widersprüche und Unplausibilitäten. Das Gericht bot insbesondere aus prozessökonomischen Gründen eine Einstellung des Verfahrens an. Die Verteidigung verhinderte hier noch eine Eintragung im Erziehungsregister.

Freispruch beim Vorwurf der sexuellen Nötigung

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz

Vorwurf: Sexuelle Nötigung

Ergebnis: Freispruch 

Wo? Amtsgericht Dortmund 

 

Mit den Waffen einer Frau?  

Unser Mandant war wegen des Verdachts einer sexuellen Nötigung angeklagt. Eine Arbeitskollegin hatte ihm vorgeworfen, er habe sie bei der Arbeit in ihrem Intimbereich berührt und versucht sie zu küssen. In einer kontroversen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz herausarbeiten, dass die zur Verfügung stehenden Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichten. Der Anzeigenerstatterin war am mutmaßlichen Tattag auf Betreiben unseres Mandanten gekündigt worden. Viel sprach dafür, dass ihre erst mehrere Wochen später erhobene Anschuldigung eine so genannte Retourkutsche gewesen ist. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe. Das Gericht sprach auf Antrag der Verteidigung frei. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

Aktuelle Erfolge

Was Mandanten

über uns sagen