MEDIZINSTRAFRECHT

Medizinstrafrecht Compliance

Gut geschultes Personal spart Geld und Nerven

Als Leiter einer Einrichtung oder Abteilung, die medizinisch tätig ist, ist die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter eine Investition, die sich lohnt. So kann ein Seminar zum Medizinstrafrecht Ihre Angestellten sensibilisieren, um strafrechtlichen Risiken bereits begegnen zu können, bevor sie entstehen. Aus diesem Grund ist Compliance im Gesundheitswesen von zunehmender Bedeutung. Das  Grundwissen der Mitarbeiter im Medizinstrafrecht ist zur Vermeidung von Haftungsfällen in modernen Kliniken und Praxen unverzichtbar geworden.

 

Seminar im Medizinstrafrecht vom Fachanwalt für Strafrecht

Als im Medizinstrafrecht versierter Verteidiger bietet Strafverteidiger Dr. Hennig ein breites Portfolio an Vorträgen, Inhouse-Seminaren und Schulungen für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger und Klinikpersonal an.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig ist seit über fünf Jahren erfolgreich als Dozent im Strafrecht tätig. Weiterhin ist er Co-Autor eines strafrechtlichen Handbuches für Mediziner. Dr. Hennig versteht es, das für die Praxis notwendige Wissen in einer anschaulichen, lebendigen, höchst aktuellen und für den juristischen Laien gut verständlichen Art und Weise zu vermitteln.

Sprechen Sie uns gerne an und wir klären in einem unverbindlichen Erstgespräch, ob bzw. welche Schulung oder welcher Vortrag auch für Ihr Krankenhaus, Pflegeheim oder Ihre Arztpraxis interessant sein könnte. Maßgeschneiderte Inhouse-Seminare – stets persönlich von Dr. Hennig durchgeführt – sind eine lohnende Investition in die Kompetenz Ihres Personals und in die Zukunft Ihres Hauses.

 

Diese Vorträge und Schulungen bieten wir bundesweit an:

Die Einwilligung – Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken durch sachgerechte Aufklärung

Der neue Tatbestand des § 217 StGB – geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung – Was Ärzte und Klinikpersonal beachten müssen

Strafbarkeitsrisiken in Alten- und Pflegeheimen – Unverzichtbares Wissen für Ihr Personal

 

Gerne können Sie auch ein medizinstrafrechtliches Thema im Rahmen Ihres Compliance-Konzeptes vorschlagen und Dr. Hennig wird einen maßgeschneiderten Vortrag oder eine Schulung für Sie vorbereiten.

Ein ausführliches unverbindliches Erstgespräch über Ihre Ziele und Wünsche sowie eine transparente Pauschalkostenabrede sind in unserem Hause selbstverständlich.

Themenübersicht Medizinstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Of Counsel Sönke Gerhold
  • Strafverteidiger und Of Counsel
  • Ordentlicher Professor an der Universität Bremen
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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