MEDIZINSTRAFRECHT

Medizinstrafrecht Hamburg

Vertretung im Medizinstrafrecht im Großraum Hamburg

Die Strafverteidiger und Rechtsanwälte Dr. Hennig und Albrecht haben bereits zahlreiche Verfahren im Medizinstrafrecht im Großraum Hamburg bearbeitet. Zum Oberbegriff des Medizinstrafrechts zählen Verfahren, die

zum Gegenstand haben.

 

 

Häufig werden Ärzte und Apotheker im Großraum Hamburg vorschnell mit einem Verfahren im Medizinstrafrecht überzogen, obwohl bereits kein Anfangsverdacht vorliegt. Auch Durchsuchungen der Praxisräume in Hamburg im Medizinstrafrecht während der Sprechzeiten kommen häufiger vor als gedacht. Auf die Außenwirkung für die anwesenden Patienten und den Imageschaden des Arztes wird selten Rücksicht genommen. In zahlreichen Verfahren im Medizinstrafrecht in Hamburg konnten die Anwälte Dr. Hennig und  Albrecht allein über schriftliche Anträge das Verfahren zur Einstellung bringen. Eine nervlich und finanziell belastende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg oder dem Landgericht Hamburg konnte so verhindert werden.

Rechtsanwalt Dr. Hennig ist seit vielen Jahren als Dozent für das juristische Repetitorium im Strafrecht im Großraum Hamburg tätig. Hierbei ist er auch für die im Medizin- und Arztstrafrecht relevanten Bereiche zuständig. Darüber hinaus ist Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Co-Autor des medizinrechlichen Praxiswerkes „Arzt und Recht bei Fehlern und Irrtümern – Für Praxis, Klinik und Begutachtung“.

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht betreut ebenfalls regelmäßig Mandate aus dem Medizinstrafrecht in Hamburg. Er ist als Lehrbeauftragter der Leuphana Universität Lüneburg zudem in der Ausbildung von Nachwuchsjuristen tätig.

Die ständige Vertrautheit mit relevanter Rechtsprechung durch die Lehrtätigkeiten sorgen für einen immensen Wissensvorsprung in strafrechtlichen Verfahren. Auch im Medizinstrafrecht können Mandanten aus dem Großraum Hamburg diesen Wissensvorsprung für sich nutzen.

 

Medizinstrafrecht: Gerne geben wir zu Ihrem Fall eine erste Einschätzung ab.

Sie haben eine Vorladung wegen eines Vorwurfs im Medizinstrafrecht erhalten? Möglicherweise wurde sogar Ihre Praxis im Raum Hamburg durchsucht? Umso mehr kommt es nun auf die Expertise eines Anwalts im Medizinstrafrecht an. Kontaktieren Sie uns gern zu einer unverbindlichen Ersteinschätzung. Anschließend beantragen wir Akteneinsicht und sprechen ausführlich über die erhobenen Vorwürfe. Dann entscheiden Sie, ob eine Verteidigung durch uns gewünscht ist. Durch eine feste Honorarpauschale wissen Sie bei uns – nicht nur im Medizinstrafrecht – von Beginn an, welche Kosten auf Sie zukommen.

Themenübersicht Medizinstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Of Counsel Sönke Gerhold
  • Strafverteidiger und Of Counsel
  • Ordentlicher Professor an der Universität Bremen
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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