16. Januar 2020

Vorwurf Computersabotage: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht setzt Freispruch am Amtsgericht Pinneberg durch

Dem Mandanten wurden nach Ausscheiden aus der IT eines größeren Unternehmens vorgeworfen, Veränderungen an diversen Onlineshops und einem Warenwirtschaftssystem seines ehemaligen Arbeitgebers vorgenommen zu haben. Dies führte laut Anklage zu erheblichen Umsatzeinbußen. Angeklagt war der der Tatbestand der Computersabotage.
 

 

Fehlende Fachkunde bei Gericht und Staatsanwaltschaft

Das Gericht und der Staatsanwaltschaft fehlten teilweise die erforderliche technische Fachkunde, um den komplexen Vorgang in der Hauptverhandlung nachvollziehen zu können. So wurden die zwei einzig fachkundigen Zeugen – nach einer entsprechenden Erklärung der Verteidigung – zunächst gehört. Diese bestätigen den Einwand der Verteidigung, dass der Inhalt der Anklage nicht zutreffen könne. Begriffe wie Remotedesktopverbindung, virtueller Server, Log-Files etc. waren den Strafverfolgern im Gerichtssaal hingegen scheinbar unbekannt.

 

Freispruch! Der Vorwurf zur Computersabotage war vom Tisch!

Am Ende des Prozesses räumte das Gericht ein, dass sich die Anklagevorwürfe aufgrund der von der Verteidigung vorgebrachten Einwände nicht bewiesen werden können und sprach frei.