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Ihre Strafrechtskanzlei
für Bremen und Oldenburg
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Was uns auszeichnet:
Mit einem gut begründeten Antrag können wir in Vielen Fällen eine Einstellung erwirken, eine öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern und eine Eintragung im Zentralregister abwenden.
- Schneller persönlicher Termin in Bremen
- Ausschließliche Spezialisierung Strafecht und Strafverteidigung
- Schlagkräftiges Team aus Strafverteidigern
- Fachanwalt für Strafrecht
- Langjährige Erfahrung & Expertise
- Langjähriger Fachautor und Dozent für Strafrecht
- Polizeilicher Vernehmungstermin kann noch am selben Tag abgesagt werden
Christian Albrecht
Strafverteidiger
Christian Albrecht
Strafverteidiger
RA Albrecht
Strafverteidiger
Nehmen Sie
Kontakt
mit uns auf
Tel: 0421 22159894
Zur Vereinbarung eines unverbindlichen persönlichen Termins erreichen Sie uns ganztägig von 08:30 bis 19:30 Uhr (freitags bis 18:00 Uhr).
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Dr. Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Hennig
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Dr. Hennig
Fachanwalt für
Strafrecht
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Wir sind
für Sie da in
folgenden Fällen:
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Rechtsgebiete im Strafrecht
Wir sind ausschließlich im Bereich Strafverteidigung tätig. Wir verteidigen unter anderem in folgenden Feldern des Strafrechts:
- Allgemeines Strafrecht (z.B. Betrug, Beleidigung, Diebstahl, Hehlerei, Raub, Totschlag, Körperverletzung) Bremen/Oldenburg [info]
- Sexualstrafrecht Bremen/Oldenburg [info]
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Bremen/Oldenburg [info]
- Arztstrafrecht Bremen/Oldenburg [info]
- Drogenstrafrecht Bremen/Oldenburg [info]
- Jugendstrafrecht Bremen/Oldenburg [info]
- Strafrechtliche Revision Bremen/Oldenburg [info]
H/T Dr. Hennig und Thum ist eine der führenden Strafrechtskanzleien in Norddeutschland. Die Partner Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidiger Albrecht sowie ihr mehrköpfiges Verteidigerteam stehen Ihnen auch direkt vor Ort in Bremen zur Seite. Das Team wird durch eine Vielzahl von Referendaren und wissenschaftlichen Mitarbeitern unterstützt.
Die persönliche Betreuung und unbedingter Einsatz für unsere Mandanten sind unverhandelbare Maximen unserer Arbeit!
Hier finden Sie 10 Gründe für eine Strafverteidigung durch HT.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
Wir steigen für unseren Mandanten in den Ring und wollen gewinnen. Ob Mittel der Diplomatie oder des Angriffs das Beste sind, muss in jedem Fall neu entschieden werden. Wir verurteilen Sie nicht und stehen an Ihrer Seite.
Wenn Sie eine Vorladung bei der Polizei erhalten haben, machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch! Jeder Anwalt im Strafrecht wird Ihnen diesen Rat erteilen. Alles was Sie sagen kann gegen Sie verwertet werden. Ein Schweigen hingegen nicht (höchster Grundsatz des Strafprozessrechts).
Je eher Sie uns beauftragen, umso schneller und einfacher können wir für Sie einen Erfolg erzielen. Bei früher Mandatierung im Ermittlungsverfahren können wir durch gezielte und umfassend begründete Anträge regelmäßig die Einstellung bei der Staatsanwaltschaft durchsetzen und so eine Anklage und damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern.
Was tun, wenn schon eine Anklage bei der Staatsanwaltschaft Bremen/Oldenburg vorliegt?
Selbstverständlich kämpfen wir auch in der strafrechtlichen Hauptverhandlung vor Gericht für das bestmögliche Ergebnis.
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Bremen anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Bremen anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
- Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
- Landgericht Bremen
- Amtsgericht Bremen
- Amtsgericht Bremen-Blumenthal
- Amtsgericht Bremerhaven
Dies gilt natürlich auch für Anklagen der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die zu folgenden Gerichten möglich sind:
- Oberlandesgericht Oldenburg
- Landgericht Oldenburg
- Amtsgericht Oldenburg
- Amtsgericht Brake
- Amtsgericht Cloppenburg
- Amtsgericht Delmenhorst
- Amtsgericht Jever
- Amtsgericht Nordenham
- Amtsgericht Varel
- Amtsgericht Vechta
- Amtsgericht Westerstede
- Amtsgericht Wildeshausen
- Amtsgericht Wilhelmshaven