21. Januar 2021

Koks im Auto ist keine gute Idee! – Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig erwirkt Einstellung beim Vorwurf des Besitzes von Kokain!

von: Alexander Schlüter

 

Unser Mandant sah sich von der Polizei des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, genauer des unerlaubten Besitzes gem. § 29 BtMG, ausgesetzt. Er räumte gegenüber der Polizei den Vorwurf dem Grunde nach ein und wendete sich hilfesuchend an Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig. Einem Vorladungstermin wurde bereits im Vorwege eine Absage erteilt und Akteneinsicht beantragt.

 

 

Die Sache mit dem Eigenbedarf

Die Ermittlungsbehörden warfen unserem Mandanten den Besitz einer geringen Menge Kokain vor, welches bei einer Fahrzeugkontrolle gefunden wurde. Der Mandant bestätigte gegenüber der Polizei, dass es sich bei der gefundenen Substanz um Kokain handele und machte im Übrigen von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch – ein Recht, dass jedem Beschuldigten, ohne einen Nachteil befürchten zu müssen, zusteht! Jeder gute Anwalt im Strafrecht rät Ihnen zu diesem Zeitpunkt, zu den erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen und im Nachgang ggf. einen versierten Strafverteidiger zu beauftragen. Schade war hier, dass der Mandant überhaupt etwas gesagt hatte.

 

Achtung: Eigenbedarf ist keine kluge Einlassung wie Viele denken. Eine solche Aussage gefährdet die Fahrerlaubnis!

 

Strafe bei Koksbesitz?

Der Strafrahmen des § 29 BtMG reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Zudem droht eine Eintragung in das Zentralregister und ggf. auch in das Führungszeugnis bei entsprechender Verurteilung.

 

Antragsgemäß: Einstellung des Verfahrens

Nach erfolgter Akteneinsicht prüften wir das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen und entwickelten auf Grundlage dessen eine Verteidigungsstrategie. Im Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens legten wir dar, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Zahlreiche Milderungsgründe galt es darzulegen. Der Antrag wurde mit dem Mandanten abgestimmt und an die Staatsanwaltschaft geschickt, die unserem Antrag folgte.

Dem Mandanten blieb ein mögliches Gerichtsverfahren und eine Eintragung ins Bundeszentralregister erspart.