Defensio-Erfolge
Defensio-Erfolge
Bestellt ohne zu bezahlen
Waren im Wert von knapp 1.000 EUR soll die Mandantin auf den Namen einer Bekannten in diversen Versandhäusern bestellt haben.
Die Flasche und die Nagelschere
Dem erheblich einschlägig vorbestraften Mandanten, wurde vorgeworfen, eine Flasche Feigling und eine Dose Captain Morgan gestohlen zu haben.
Bombendrohung in Lüneburg – Mandant freigesprochen
Dem Mandanten wurde vorgeworfen telefonisch bei der Polizei Lüneburg die Explosion einer Bombe in der Nähe des Lüneburger Marktplatzes angedroht zu haben.
Vortäuschen einer Straftat – Freispruch
Dem Mandanten wurde vorgeworfen mit seinem Pkw in Lüneburg – am Sande – dem hinter ihm im Pkw fahrenden Zeugen zunächst durch Winken signalisiert zu haben vorbeizufahren.
Freispruch: Erpressung wegen Sex-Fetisch
Dem Mandanten und seiner Ex-Freundin wurde vorgeworfen, einen Münchner per Telefon aufgrund seiner extremen sexuellen Vorlieben, die er auf einschlägigen Internetseiten auslebte, versucht zu erpressen, indem er 1000 € per Paypal überweisen sollte, damit seine Familie nichts von seinem Fetisch erfährt.
Freispruch für Unschuldigen bei Vergewaltigungsvorwurf
Dem Mandanten wurde vorgeworfen nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr im Rahmen eines One-Night-Stands seine Finger gegen den Willen der Sexpartnerin vaginal eingeführt zu haben.
Erwischt mit Kinderpornos aus Chatgruppen auf dem Handy
Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften
Ergebnis: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Wo? AG Rendsburg
Der Mandant befand sich in zahlreichen Chatgruppen, in dem ihm bis zu 500 Bilder und Videos kinder- und jugendpornografischen Inhaltes zugesandt wurden.
Der geile Nachbar
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe in seinem Garten onaniert, um seine Nachbarin damit zu belästigen.
Wahrheitsgemäße Angaben bei der Antragstellung – kein Grund zur Strafverfolgung!
Der Mandantin wurde im Rahmen der gegen sie geführten Ermittlungen Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB vorgeworfen.
Hilfe, eine fremde Person ist in meiner Wohnung!
Der Mandantin wurde ein Hausfriedensbruch gem. § 123 Abs. 1 StGB vorgeworfen.
