11. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Wehren verboten?

Datum: 10.02.2022 

Strafverteidiger: Oliver Moro   

Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des tätlichen Angriffs gegen solche eingeleitet. Im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts erreichen. Zum einen konnten wir nachweisen, dass der Mandant in Notwehr handelte. Zum anderen war die Vollstreckungsmaßnahme der Polizei als im höchsten Maße unverhältnismäßig anzusehen, sodass der hinreichende Tatverdacht gegen unseren Mandanten folgerichtig entfallen musste.  

Es erfolgt keine Eintragung im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis. Vor allem aber konnte unserem Mandanten eine äußerst belastende Hauptverhandlung erspart bleiben!