07. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Vorname im Chat reicht nicht zur Identifizierung

Datum: 07.01.2022

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen 

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens 

Wo? Staatsanwaltschaft Stade 

 

Dem Mandanten wurde aufgrund einer Telefonüberwachung eines gesondert verfolgten der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Allein die Nennung des Vornamens im Chat konnte jedoch nicht zur eindeutigen Identifizierung des Mandanten ausreichen, was die Staatsanwaltschaft ebenso gesehen hat. Bei einer Durchsuchung beim Mandanten wurde lediglich 6,5 g Marihuana gefunden, wobei diesbezüglich das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.