10. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Viel Lärm um nichts.

Strafverteidigerin: Miriam Paschke 

Vorwurf: Diebstahl 

Ergebnis: Einstellung wegen Geringe der Schuld 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Werkzeugzubehör von seinem Arbeitgeber entwendet zu haben. Der Mandant hatte sich aber bereits reumütig gezeigt und das Zubehör zurückgegeben. Trotzdem erstattete der Arbeitgeber Strafanzeige und der Mandant verlor zudem seine Anstellung. In einem umfassenden Schriftsatz konnte dargelegt werden, dass wegen all dieser von unserem Mandanten bereits erlittenen Nachteile kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung mehr bestand und eine weitere Verfolgung unverhältnismäßig zu dem Tatvorwurf gewesen wäre. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.