08. November 2022 | Defensio-Fälle

Verträge abgeschlossen und nicht bezahlt, mit dem Wissen über die eigene Vermögenslosigkeit?

Strafverteidigerin: Rechtsanwalt Oliver Moro 

Vorwurf: Betrug in zwei Fällen 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft  

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in zwei Fällen Verträge abgeschlossen und die Forderungen nicht bezahlt zu haben. In einem Fall soll der Mandant ein gebrauchtes Auto von einem Bekannten gekauft und die restliche ausstehende Forderung nicht bezahlt haben. In einem anderen Fall soll ein Unternehmen Arbeiten in der Wohnung des Mandanten ausgeführt haben. Die diesbezügliche Rechnung soll der Mandant nicht beglichen haben. Vor Abschluss der beiden Verträge hat der Mandant im Rahmen einer Vermögensauskunft seine Vermögenslosigkeit angegeben. Strafverteidiger Moro konnte im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift den mangelnden Tatverdacht darlegen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren entsprechend unserem Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.