10. November 2022 | Defensio-Fälle

Verjährung: Abstellen auf Verschaffung oder „bloßen“ Besitz von Kinderpornos

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Besitzes kinderpornografischer Schriften  

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Auf seinem Gerät wurden entsprechende Dateien gefunden. Die Besitzverschaffung dieser Dateien lag bereits bei der Hausdurchsuchung etliche Jahre zurück. Wir konnten gegenüber der Staatsanwaltschaft begründen, dass bezüglich einer Verjährung auf den Zeitpunkt der Besitzverschaffung abzustellen ist. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Dem Mandanten blieb ein belastendes und kostenintensives Gerichtsverfahren erspart.