16. Juli 2021 | Defensio-Fälle

Verbotene Chatinhalte?

2021 Juni  / Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig  

Vorwurf: Verdachts des Verbreitens, Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Anhand eines Chatverlaufes mit einem gesondert verfolgten Beschuldigten, bestanden für die Ermittlungsbehörden tatsächliche Anhaltspunkte für das Verbreiten, den Erwerb und den Besitz von kinder- oder jugendpornographischen Schriften – gemeint sind Bilder – durch unseren Mandanten. 

Strafverteidiger Dr. Hennig konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass diese Anhaltspunkte nicht vorliegen und keine Grundlage für eine Anklage besteht. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.