05. Januar 2023 | Defensio-Fälle

Umparken = Vorsätzliche Unfallflucht?

Strafverteidiger: Svenja Dörge 

Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Wo? Hannover 

 

Der Mandantin wurde vorgeworfen, sich nach einem Zusammenstoß im Rahmen eines Parkvorganges unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Sie parkte jedoch an derselben Anschrift um und stellte sofort fest, dass an ihrem Fahrzeug keine Schäden erkennbar waren. Strafverteidigerin Dörge konnte darlegen, dass die Mandantin unvorsätzlich handelte, indem sie annahm, es könne daher auch kein Schaden an dem anderen Fahrzeug entstanden sein. Das Ermittlungsverfahren wurde antragsgemäß eingestellt.