19. April 2023 | Defensio-Fälle

Streit unter Ehegatten

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Bückeburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ehefrau mehrmals während und vor der Ehe körperlich durch Schläge und Tritte misshandelt zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidigerin Franziska Mayer herausarbeiten, dass schon kein konkretisierbarer Vortrag bezüglich eines strafrechtlich Relevanten Verhaltens vorliegt. Die Staatsanwaltschaft teilte die Auffassung und stellte das Verfahren daraufhin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.