11. Juli 2022 | Defensio-Fälle

Strafbarkeitsfalle Corona-Soforthilfe: Wer da noch durchblickt…

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz 

Vorwurf: Subventionsbetrug 

Ergebnis: Verfahrenseinstellung gegen Auflage 

Wo: Amtsgericht Lüneburg   

 

Der Mandant, ein Handwerker, hatte einen Strafbefehl wegen Subventionsbetrugs bekommen. Gleich zu Beginn des ersten Corona-Lockdowns, im Frühjahr 2020, hatte er Corona-Soforthilfen bezogen. Im Antrag hatte er angegeben, dass er sich um die Existenz seines Ein-Mann-Betriebs sorge, weil er keine Aufträge mehr habe. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll das Unternehmen aber nicht gefährdet gewesen sein. Ferner sei die Soforthilfe nicht zur Sicherung der Existenz seines Betriebes, sondern privat verwendet worden. Rechtsanwalt Grabitz konnte Gericht und Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass eine Verurteilung eine zeit- und kostenintensive Beweisaufnahme voraussetzen würde, an deren Ende wahrscheinlich ein Freispruch stehen werde. Denn die Rechtslage war zu Beginn des Lockdowns, der größten Krise der Bundesrepublik seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, völlig unübersichtlich und für einen juristischen Laien wie unseren Mandanten nicht zu durchdringen. Zudem hatte unser Mandant sich zuvor bei seinem Steuerberater rückversichert, ob er die Hilfen beantragen dürfe, und daher alles in seiner Macht Stehende getan, um sich rechtstreu zu verhalten. Dieser Argumentation konnten sich Gericht und Staatsanwaltschaft nicht entziehen. Das Verfahren wurde eingestellt. Unser Mandant ist auch weiterhin nicht vorbestraft, und eine Geldstrafe blieb ihm ebenfalls erspart.