19. April 2023 | Defensio-Fälle

Sagt das vermeintliche Opfer immer die Wahrheit?

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: sexuelle Belästigung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Der Mandant soll eine Frau auf einer Party sexuell belästigt haben. Er soll ihr gegenüber aufdringlich gewesen sein. Der Mandant soll ihre Brüste berührt und ihr in den Intimbereich und schließlich an den Po gefasst haben. 

Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Zeugenaussage teilweise unglaubhaft. Die Schilderung der Zeugin stand in Widerspruch mit anderen Zeugenaussagen. Ferner waren die Aussagen der Anzeigenerstatterin nicht konstant oder entsprachen nicht der Wahrheit. 

Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.