30. Juli 2021 | Defensio-Fälle

Polizeikontrolle mit Folgen

Datum: 14.07.21 / Strafverteidigerin: Franziska Mayer, LL.M 

Vorwurf: Unerlaubtes Handeltreiben mit BtM mit Waffen, § 30a BtMG 

Ergebnis: 9 Monate Jugendstrafe auf Bewährung 

Wo: AG Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen „im großen Stil“ Marihuana, Ecstasy, Kokain, Pilze, LSD etc. an Freunde und Bekannte verkauft zu haben. Als er 400 g Marihuana erworben hatte, ist er in eine Polizeikontrolle geraten, die das Gras gefunden zusammen mit einem Messer im Rucksack gefunden haben und anschließend bei den Eltern zuhause durchsucht hatten.  

Dann ist die Bombe geplatzt. Strafverteidigerin Mayers Mandant war bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten, hat letztes Jahr sein Abi gemacht und einen Tag vor der Verhandlung die Zusage für einen Studienplatz erhalten. Trotz des sehr positiven Eindrucks des Mandanten, verurteilte das Schöffengericht meinen Mandanten wegen der sog. „Schwere der Schuld“ zu einer Jugendstrafe auf Bewährung.