11. Mai 2022 | Defensio-Fälle Sexualstrafrecht

Mitgehangen, mitgefangen in Chat-Gruppe?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg

Dem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Der Mandant war Teilnehmer mehrerer Gruppenchats des Messengers „WhatsApp“. In zwei dieser Gruppenchats wurden von anderen Chatteilnehmern kinderpornografische Bilder geteilt. Der Mandant selbst teilte keine Nachrichten in diesen Gruppen. Wir konnten gegenüber der Staatsanwaltschaft begründen, dass der Mandant entsprechende Bilder allenfalls unfreiwillig erhalten hat und kein strafrechtlich relevantes Verhalten seinerseits vorliegt. Die Staatsanwaltshaft stellte das Verfahren ein.