10. August 2021 | Defensio-Fälle

Missverständnis oder strafbare Handlung?

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig / 11.06.21

Vorwurf: Sexuelle Belästigung 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde die sexuelle Belästigung einer Bekannten vorgeworfen. Er solle diese in ihrer Wohnung gegen ihren Willen angefasst haben. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer Schutzschrift darlegen, dass mein Mandant von einer Zustimmung seiner Bekannten zu den Berührungen ausgegangen war. Dies überzeugte die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen den Mandanten einstellte.