11. August 2021 | Defensio-Fälle

Kinderfotos im Internet

Strafverteidiger: Jonas Göttert / 17.06.2021

Vorwurf: Verbreiten, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Dem Mandanten wurde das Verbreiten, der Erwerb sowie der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Er wurde damit konfrontiert, derartige Fotos auf einer Internetplattform hochgeladen zu haben. Bei diesem Vorwurf droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, nach neuer Rechtslage eine Mindeststrafe von einem JahrStrafverteidiger Göttert konnte mit einer gut begründeten Schutzschrift die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und herausarbeiten, dass die Grundlage für den Anfangsverdacht auf unglücklichen Zufällen beruht, aber keine Grundlage für eine Anklage darstellt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein